Medizinische Versorgungszentren gewinnen an Bedeutung
Neues zum Thema MVZ aus dem Bundestag
Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) stellt sowohl für Krankenhäuser als auch für Ärztinnen und Ärzte und sonstige Träger eine attraktive Form der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung dar. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3131) auf eine Kleine Anfrage (17/2932) der Fraktion der SPD in Bezug auf die Ergebnisse einer von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlichten MVZ-Statistik für die Jahre 2004 bis 2010.
Motive für die Gründung sind vielfältig
Laut KBV-Statistik initiieren unter anderem die Möglichkeit der Berufsausübung im Angestelltenverhältnis bei flexiblen Arbeitszeiten oder die größere Marktmacht im Wettbewerb und eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Heilberufen die Gründung eines MVZ. Des Weiteren würden MVZ insbesondere jüngeren Ärztinnen und Ärzten, die familiär eingebunden seien oder das wirtschaftliche Risiko einer Praxisübernahme scheuten, eine reizvolle Berufsperspektive geben. Aus Krankenhaussicht ermutigten die verbesserte Wettbewerbssituation, zusätzliche Einnahmen sowie der Um- und Ausbau des bisherigen Leistungsspektrums.
MVZ als sinnvolle Ergänzung
Schnittstellenprobleme beim Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung könnten durch die MVZ besser bewältigt werden. Auch deshalb hält die Bundesregierung an MVZ als mögliche Organisationsform für die vertragsärztliche Leistungserbringung fest. Unabhängig von ihrer Trägerschaft hätten sich MVZ als sinnvolle Ergänzung zu den Leistungsangeboten der in Einzel- und Gemeinschaftspraxen freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzte etabliert, heißt es in der Antwort weiter. Angesichts der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahren sei die Sicherstellung einer flächendeckenden, wohnortnahen und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung von zunehmender Bedeutung. Die Bundesregierung plane weitere Maßnahmen, die unter anderem die Attraktivität des Arztberufes und damit die flächendeckende medizinische Versorgung auch zukünftig sicherstellten. Eine gesetzliche Neuregelung für Medizinische Versorgungszentren solle gewährleisten, dass die ärztliche Tätigkeit im MVZ auch weiterhin allein medizinischen Aspekten folge.
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